Versand

1. Liefer- und Versandbedingungen

1.1 Versandinformationen

Wir bieten verschiedene Versandoptionen an, deren Kosten sich nach dem Bestellwert richten:

  • Bestellungen zwischen CHF 70.00 und CHF 149.95: Die Versandkosten betragen CHF 30.00.

  • Bestellungen zwischen CHF 150.00 und CHF 249.95: Die Versandkosten betragen CHF 20.00.

  • Bestellungen ab CHF 250.00: Der Versand ist kostenlos.

Der Mindestbestellwert für den Postversand beträgt CHF 70.00.

1.2 Verpackung und Kühlgarantie

Tamika AG legt grossen Wert darauf, dass die Bestellung sicher, tiefgekühlt und in einwandfreiem Zustand beim Kunden eintrifft.

Die Produkte werden in einer speziell für den Versand von Tiefkühlwaren vorgesehenen Isolierverpackung versendet. Die Isolierung besteht aus recycelbarem Papier und kann grundsätzlich über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

Zur Sicherung der Kühlkette wird jeder Sendung eine auf die Warenmenge und die vorgesehene Transportdauer abgestimmte Menge Trockeneis beziehungsweise ein anderes geeignetes Kühlmittel beigelegt.

Tamika AG garantiert eine tiefgekühlte beziehungsweise ausreichend gekühlte Lieferung, bei der die Produkte sicher gelagert und bestimmungsgemäss verwendet werden können.

Sollte eine Sendung aufgrund einer Verzögerung, Fehlleitung oder Beschädigung während des Transports nicht in einwandfreiem Zustand eintreffen und ergibt die Prüfung, dass die Produkte verdorben, nicht mehr sicher konsumierbar oder erheblich beeinträchtigt sind, sorgt Tamika AG für eine angemessene Lösung zugunsten des Kunden.

Diese kann nach Wahl von Tamika AG insbesondere in Form einer kostenlosen Ersatzlieferung, einer Gutschrift oder einer Rückerstattung des Kaufpreises der nachweislich betroffenen Produkte erfolgen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden unverzüglich gemeldet und durch geeignete Fotos sowie die erforderlichen Angaben dokumentiert wird.

Die Einzelheiten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tamika AG, insbesondere den Bestimmungen zu Mängeln, Transportschäden und verspäteter Zustellung.

Produkte, die vollständig aufgetaut, deutlich erwärmt oder nicht mehr ausreichend gekühlt sind, dürfen nicht erneut eingefroren werden. Bestehen Zweifel an der Lebensmittelsicherheit, dürfen die betroffenen Produkte nicht konsumiert werden.

1.3 Zustellung

Sendungen können auch dann an einem geeigneten Ort bei der angegebenen Lieferadresse deponiert werden, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die Sendungsverfolgung am vorgesehenen Zustelltag zu kontrollieren, das Paket nach der Zustellung möglichst zeitnah entgegenzunehmen und zu öffnen sowie die tiefgekühlten Produkte unverzüglich bei mindestens –18 °C zu lagern.

Bestellungen und Lieferungen sind ausschliesslich innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein möglich.

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden während des Bestellvorgangs angegebene Lieferadresse. Massgeblich ist die in der Bestellbestätigung aufgeführte Lieferanschrift.

Nach der ordnungsgemässen Zustellung beziehungsweise Deponierung ist der Kunde dafür verantwortlich, die Sendung zeitnah entgegenzunehmen und die Produkte sachgerecht zu lagern.

1.4 Lieferadresse

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine richtige und vollständige Lieferadresse anzugeben und sicherzustellen, dass die Sendung an der angegebenen Adresse zugestellt oder ordnungsgemäss deponiert werden kann.

Bei Lieferungen an Firmen-, Büro- oder Sammeladressen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Sendung während der üblichen Zustellzeiten entgegengenommen oder nach der Zustellung zeitnah abgeholt werden kann.

Kann eine Sendung aufgrund einer falschen oder unvollständigen Lieferadresse, eines fehlenden Zugangs zum Gebäude, einer ungerechtfertigten Annahmeverweigerung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zugestellt werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.

Dasselbe gilt, wenn eine ordnungsgemäss zugestellte oder deponierte Sendung vom Kunden nicht zeitnah entgegengenommen und sachgerecht gekühlt wird.

1.5 Geschäftskunden

Handelt der Kunde im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, erfolgt die Lieferung im gesetzlich zulässigen Umfang auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware.

Der Übergabe an den Kunden steht es gleich, wenn sich der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäss angebotenen Lieferung in Verzug befindet oder die Zustellung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht erfolgen kann.

1.6 Mängel, Transportschäden und verspätete Zustellung

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und den Zustand der Produkte zu kontrollieren.

Verspätete Zustellungen, beschädigte Verpackungen, fehlende Produkte oder Anzeichen einer möglichen Unterbrechung der Kühlkette sind Tamika AG unverzüglich, möglichst noch am Tag der Zustellung, mitzuteilen.

Die Schadenmeldung muss nach Möglichkeit folgende Angaben und Nachweise enthalten:

  • Bestellnummer und Sendungsnummer;

  • Datum und ungefähre Uhrzeit der Zustellung;

  • Fotos der ungeöffneten Versandverpackung;

  • Fotos der geöffneten Verpackung, der Isolierung und der Kühlmittel;

  • Fotos der betroffenen Produkte und der Produktetiketten;

  • eine kurze Beschreibung des Zustands der Produkte;

  • soweit möglich, ein Foto der gemessenen Produkttemperatur.

Die Versandverpackung, die Isolierung, die vorhandenen Kühlmittel und die betroffenen Produkte sind bis zum Abschluss der ersten Abklärung aufzubewahren, sofern dies hygienisch zumutbar ist.

Tamika AG unterstützt den Kunden bei der Abklärung mit dem Versanddienstleister und kann als Absenderin insbesondere eine Nachforschung oder Schadenmeldung beim Versanddienstleister einreichen.

Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden selbstständig beim Versanddienstleister oder bei dessen Versicherung anzumelden, sofern Tamika AG ihn nicht ausdrücklich darum bittet.

Der Kunde ist jedoch verpflichtet, bei der Schadenabklärung mitzuwirken und die erforderlichen Informationen, Fotos, Dokumente und sonstigen Nachweise rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Soweit dies für die Bearbeitung des Schadenfalls erforderlich ist, kann Tamika AG den Kunden auffordern, die Verpackung und die betroffenen Produkte bei einer Filiale des Versanddienstleisters oder einer anderen zuständigen Prüfstelle vorzuweisen.

Ergibt die Prüfung, dass Produkte aufgrund einer verspäteten Zustellung, eines Transportschadens oder einer Unterbrechung der Kühlkette verdorben, nicht mehr sicher konsumierbar oder erheblich beeinträchtigt sind, kann Tamika AG nach Prüfung des Einzelfalls eine der folgenden Ersatzleistungen erbringen:

  • kostenlose erneute Zusendung der nachweislich betroffenen Produkte;

  • Ersatzlieferung zusammen mit einer späteren Bestellung;

  • Ausstellung einer Gutschrift;

  • Rückerstattung des Kaufpreises der nachweislich betroffenen Produkte.

Tamika AG entscheidet unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Schadens, der Warenverfügbarkeit und der Verhältnismässigkeit über die geeignete Form der Ersatzleistung.

Eine verspätete Zustellung allein begründet keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung, sofern die Produkte weiterhin ausreichend gekühlt, sicher konsumierbar und qualitativ einwandfrei sind.

Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass der Schaden rechtzeitig gemeldet, ausreichend dokumentiert und die erforderliche Mitwirkung bei der Schadenabklärung erbracht wird.

Eine doppelte Entschädigung durch Tamika AG und den Versanddienstleister beziehungsweise dessen Versicherung ist ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter Lieferung bleiben vorbehalten.

1.7 Als zugestellt erfasste, aber nicht erhaltene Sendungen

Wird eine Sendung in der Sendungsverfolgung als zugestellt oder deponiert ausgewiesen, vom Kunden jedoch tatsächlich nicht aufgefunden, ist Tamika AG unverzüglich, möglichst noch am Tag der angeblichen Zustellung, darüber zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Meldung die üblichen möglichen Zustellorte zu kontrollieren. Dazu gehören insbesondere der Hauseingang, der Brief- oder Ablagekasten, das Treppenhaus, ein vereinbarter Ablageort, die Garage, der Empfang beziehungsweise die Rezeption sowie eine mögliche Entgegennahme durch Haushaltsmitglieder, Nachbarn oder andere berechtigte Personen.

Kann die Sendung nicht aufgefunden werden, hat der Kunde Tamika AG schriftlich zu bestätigen, dass er die Sendung trotz entsprechender Abklärungen nicht erhalten hat.

Die Meldung muss nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:

  • Bestellnummer und Sendungsnummer;

  • Bestätigung der bei der Bestellung angegebenen Lieferadresse;

  • Datum und ungefähre Uhrzeit der angeblichen Zustellung;

  • eine kurze Beschreibung der bereits kontrollierten Zustellorte und vorgenommenen Abklärungen;

  • soweit vorhanden, Screenshots der Sendungsverfolgung oder der Zustellbenachrichtigung.

Tamika AG prüft die Angaben und kann als Absenderin beim Versanddienstleister eine Nachforschung oder Schadenmeldung einreichen sowie vorhandene Zustellnachweise anfordern.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abklärung mitzuwirken und die hierfür erforderlichen Informationen und schriftlichen Bestätigungen zur Verfügung zu stellen.

Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Sendung nicht ordnungsgemäss, an einer falschen Adresse oder an einem nicht vorgesehenen Ort zugestellt wurde, prüft Tamika AG nach den Umständen des Einzelfalls eine kostenlose Ersatzlieferung, eine Gutschrift oder eine Rückerstattung der nicht erhaltenen Produkte.

Wurde die Sendung nachweislich korrekt an der angegebenen Lieferadresse, in einem dafür vorgesehenen Ablagekasten oder an einem vom Kunden bestimmten beziehungsweise genehmigten Ablageort zugestellt, haftet Tamika AG grundsätzlich nicht für einen nach der ordnungsgemässen Zustellung erfolgten Verlust oder Diebstahl, soweit gesetzlich zulässig.

Bestehen berechtigte Zweifel an der ordnungsgemässen Zustellung, unterstützt Tamika AG den Kunden bei der Abklärung mit dem Versanddienstleister.

Eine Ersatzleistung setzt voraus, dass der Kunde den Vorfall unverzüglich meldet, die Nichtzustellung schriftlich bestätigt und bei der Abklärung vollständig mitwirkt.

Eine doppelte Entschädigung durch Tamika AG, den Versanddienstleister, eine Versicherung oder einen anderen Dritten ist ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

1.8 Sicherheitshinweise zum Trockeneis

Die der Sendung beigefügten Sicherheitshinweise zum Umgang mit Trockeneis sind zwingend zu beachten.

Trockeneis darf nicht mit blossen Händen berührt, nicht konsumiert und nicht in vollständig geschlossenen Behältern aufbewahrt werden.

Die Verpackung ist in einem gut belüfteten Raum zu öffnen. Kinder und Tiere sind vom Trockeneis fernzuhalten.

Für alle Bestellungen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tamika AG in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

Für alle Bestellungen gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Tamika AG in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.