Условия обслуживания

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TAMIKA AG

Letzte Änderung: 15. Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website www.proviant.swiss sowie für den Kauf von Produkten und Dienstleistungen der TAMIKA AG, unabhängig davon, ob eine Bestellung über die Website, telefonisch, per E-Mail, vor Ort oder auf einem anderen von TAMIKA AG angebotenen Weg erfolgt.

Die TAMIKA AG vertreibt ihre Produkte insbesondere unter der Marke Proviant.

Für eine Bestellung gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde TAMIKA AG über die auf der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktieren.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Vertragspartner für sämtliche Bestellungen ist:

TAMIKA AG
Kantonsstrasse 75
6048 Horw
Schweiz

Die Angebote richten sich an volljährige, handlungsfähige natürliche Personen sowie an Unternehmen.

Mit dem Absenden einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass:

  • er volljährig und handlungsfähig beziehungsweise zur Vertretung des bestellenden Unternehmens berechtigt ist;

  • die angegebenen persönlichen Daten, Kontaktangaben und Lieferinformationen vollständig und richtig sind;

  • er keinen falschen Namen oder die Identität einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens ohne entsprechende Berechtigung verwendet.

2. Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich eine Einladung an den Kunden dar, eine Bestellung abzugeben.

Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Produkte beziehungsweise Leistungen ab.

Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail. Die Bestellbestätigung enthält insbesondere Angaben über die bestellten Produkte, Preise, Lieferart und Lieferadresse.

Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und TAMIKA AG kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung oder Annahme der Bestellung durch TAMIKA AG zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung gilt als Annahme, sofern darin nichts anderes angegeben wird.

TAMIKA AG kann eine Bestellung insbesondere ablehnen oder stornieren, wenn:

  • ein Produkt nicht verfügbar ist;

  • offensichtlich falsche Preis- oder Produktangaben vorliegen;

  • die Lieferadresse ausserhalb des belieferten Gebiets liegt;

  • ein begründeter Verdacht auf Missbrauch oder Betrug besteht;

  • offene und fällige Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen;

  • die ordnungsgemässe Lieferung aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich ist.

Bereits geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall zurückerstattet, sofern keine anderweitige berechtigte Forderung von TAMIKA AG besteht.

3. Preise und Zahlung

Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

Die bei der Bestellung ausgewiesenen Versand- oder Lieferkosten werden zusätzlich zum Warenwert berechnet, sofern keine kostenlose Lieferung vorgesehen ist.

Massgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Gesamtpreis.

Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt. TAMIKA AG kann bestimmte Zahlungsarten für einzelne Kunden, Lieferarten oder Bestellungen ausschliessen und Vorauszahlung verlangen.

Bei offensichtlichen Preisfehlern, technischen Fehlern oder fehlerhaften Rabattberechnungen ist TAMIKA AG berechtigt, die Bestellung zu korrigieren oder zu stornieren. Der Kunde wird darüber informiert.

4. Rabattcodes und Aktionen

Rabattcodes können nur im dafür vorgesehenen Feld während des Bestellvorgangs eingelöst werden.

Sofern bei einer Aktion nichts anderes angegeben wird, gelten Rabattcodes nur innerhalb des angegebenen Aktionszeitraums und können nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Bestellungen angewendet werden.

Rabattcodes sind grundsätzlich nicht kumulierbar und können nicht gegen Bargeld ausgezahlt werden.

Rabattcodes, die nur einmalig verwendet werden dürfen, insbesondere Erstbestellrabatte, Neukundenrabatte oder Willkommensrabatte, gelten einmal pro Kunde, Haushalt, Lieferadresse beziehungsweise wirtschaftlich zusammengehörender Bestellung.

Eine mehrfache Nutzung solcher Rabattcodes durch Erstellung mehrerer Kundenkonten, Verwendung unterschiedlicher E-Mail-Adressen, Bestellung über Familienmitglieder, Ehepartner, Mitbewohner oder andere Personen an derselben Lieferadresse oder im selben Haushalt oder durch sonstige Umgehung der Aktionsbedingungen ist nicht zulässig.

TAMIKA AG ist berechtigt, Bestellungen und Kundenkonten zu prüfen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder unzulässige Mehrfachnutzung eines Rabattcodes bestehen.

Solche Anhaltspunkte können insbesondere sein:

  • dieselbe oder im Wesentlichen gleiche Lieferadresse;

  • derselbe Haushalt;

  • dieselbe Telefonnummer;

  • gleiche oder ähnliche Kundendaten;

  • wiederholte Verwendung verschiedener Kundenkonten für denselben Haushalt oder dieselbe Lieferadresse;

  • Bestellung über Familienmitglieder, Ehepartner, Mitbewohner oder andere wirtschaftlich zusammengehörende Personen;

  • sonstige Hinweise auf eine Umgehung der Aktionsbedingungen.

Stellt TAMIKA AG fest, dass ein Rabattcode entgegen den Aktionsbedingungen mehrfach verwendet oder missbräuchlich eingesetzt wurde, ist TAMIKA AG nach eigener Wahl berechtigt:

  • den Rabatt nachträglich zu stornieren und den Differenzbetrag in Rechnung zu stellen;

  • die Bestellung nur gegen Zahlung des korrekten Gesamtbetrags auszuführen;

  • die Bestellung zu stornieren;

  • betroffene Kundenkonten, Bestellungen und Kundendaten technisch oder organisatorisch derselben Person, demselben Haushalt oder derselben Lieferadresse zuzuordnen beziehungsweise zusammenzuführen, soweit dies zur Verhinderung von Missbrauch, zur korrekten Abwicklung der Bestellung oder zur Durchsetzung der Aktionsbedingungen erforderlich ist;

  • den Kunden von weiteren Aktionen oder Rabattcodes auszuschliessen.

Wird eine Bestellung aufgrund missbräuchlicher oder unzulässiger Mehrfachnutzung eines Rabattcodes storniert, erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich in Form eines Shop-Guthabens beziehungsweise Wertgutscheins.

Wünscht der Kunde statt eines Shop-Guthabens beziehungsweise Wertgutscheins eine Rückerstattung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, erfolgt diese gemäss den Bestimmungen zur Änderung und Stornierung einer Bestellung. TAMIKA AG ist in diesem Fall berechtigt, die dort vorgesehene Bearbeitungsgebühr beziehungsweise den dort vorgesehenen Abzug vom Erstattungsbetrag vorzunehmen.

TAMIKA AG informiert den Kunden über eine Stornierung, Korrektur, Nachbelastung oder Zuordnung beziehungsweise Zusammenführung von Kundenkonten.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

5. Änderung und Stornierung einer Bestellung

Eine Änderung oder Stornierung der Bestellung ist möglich, solange die Bestellung noch nicht vorbereitet, produziert, verpackt oder an einen Versand- beziehungsweise Zustelldienst übergeben wurde.

Bei frischen, verderblichen, individuell hergestellten oder tiefgekühlten Lebensmitteln kann eine Änderung oder Stornierung ausgeschlossen sein, sobald mit der Vorbereitung, Herstellung, Verpackung oder Versandorganisation begonnen wurde.

Nach der Übergabe an den Versanddienstleister oder nach Beginn der Auslieferung ist eine Stornierung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Wird eine Stornierung auf Wunsch des Kunden von TAMIKA AG freiwillig akzeptiert und steht dem Kunden eine Erstattung zu, kann TAMIKA AG die Erstattung grundsätzlich in Form eines Shop-Guthabens beziehungsweise Wertgutscheins leisten.

Wünscht der Kunde statt eines Shop-Guthabens beziehungsweise Wertgutscheins eine Rückerstattung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, kann TAMIKA AG eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Erstattungsbetrags, mindestens jedoch CHF 10.00, vom Erstattungsbetrag abziehen.

Die Bearbeitungsgebühr dient der Abgeltung des bereits entstandenen administrativen Aufwands, insbesondere für Bestellbearbeitung, Zahlungsabwicklung, Rückabwicklung und interne administrative Tätigkeiten.

Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben, wenn TAMIKA AG die Bestellung endgültig nicht erfüllen kann und der Grund hierfür von TAMIKA AG zu vertreten ist.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

6. Lieferarten

TAMIKA AG bietet je nach Lieferadresse, Produktart, Warenverfügbarkeit und Bestellwert insbesondere folgende Lieferarten an:

  • lokale Lieferung durch TAMIKA AG oder einen beauftragten Kurierdienst;

  • Postversand von tiefgekühlten beziehungsweise versandgeeigneten Produkten;

  • Selbstabholung am angegebenen Abholort;

  • individuell vereinbarte Sonderlieferungen.

Die im Bestellprozess verfügbaren Lieferarten sind massgeblich.

6.1 Selbstabholung

Bei der Auswahl der Selbstabholung wird die Bestellung am vereinbarten Abholort bereitgestellt.

Die Abholung ist während der angegebenen Öffnungs- oder Abholzeiten möglich. Während Betriebsferien oder ausserhalb der regulären Öffnungszeiten ist eine Abholung nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

Der Kunde wird informiert, sobald die Bestellung abholbereit ist.

Der Kunde ist verpflichtet, frische, gekühlte und tiefgekühlte Produkte nach der Übergabe sachgerecht zu transportieren und unverzüglich entsprechend den angegebenen Lagerbedingungen zu lagern.

Mit der Übergabe der Bestellung an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person geht die Verantwortung für den weiteren Transport und die Einhaltung der Kühlkette auf den Kunden über.

Wird eine vorbereitete Bestellung nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt, kann TAMIKA AG den Kunden kontaktieren und eine neue Abholfrist festlegen. Bei verderblichen oder eigens vorbereiteten Produkten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Bestellung wegen verspäteter oder unterlassener Abholung nicht mehr verkauft oder verwendet werden kann.

6.2 Lokale Lieferung

Lokale Lieferungen erfolgen innerhalb des im Onlineshop angegebenen Liefergebiets und zu den dort angegebenen Lieferzeiten.

Der Mindestbestellwert sowie die Lieferkosten richten sich nach der Lieferadresse, Entfernung, Lieferzone und den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Angaben im Onlineshop.

Die im Bestellprozess ausgewiesenen Lieferkosten sind massgeblich.

Die angegebenen Lieferzeiten sind Zeitfenster. Verkehrsbedingungen, Wetter, vorangegangene Lieferungen und andere betriebliche Umstände können zu Abweichungen führen.

Der Kunde ist verpflichtet, während des angegebenen Lieferzeitraums erreichbar zu sein und die Entgegennahme der Bestellung sicherzustellen.

6.3 Wechsel der Lieferart

TAMIKA AG ist berechtigt, aus logistischen oder betrieblichen Gründen die gewählte Lieferart zwischen lokaler Lieferung und Postversand anzupassen, sofern sämtliche betroffenen Produkte für die neue Lieferart geeignet sind.

Eine solche Änderung kann insbesondere erfolgen:

  • bei hoher Auslastung oder begrenzten Lieferkapazitäten;

  • bei einer effizienteren Tourenplanung;

  • bei ungünstigen Verkehrs- oder Wetterbedingungen;

  • bei technischen oder organisatorischen Problemen;

  • wenn die Lieferadresse sowohl im lokalen Liefergebiet als auch im Gebiet des Postversands liegt;

  • wenn eine schnellere oder sicherere Zustellung mit einer anderen Lieferart möglich ist.

Tiefgekühlte beziehungsweise für den Tiefkühlversand geeignete Produkte können anstelle der lokalen Lieferung per Post versendet werden.

Ebenso können für den Postversand vorgesehene Bestellungen lokal zugestellt werden, sofern die Lieferadresse im lokalen Liefergebiet liegt.

Der Kunde wird über eine wesentliche Änderung der Lieferart informiert.

Eine Änderung der Lieferart darf nicht dazu führen, dass nicht versandgeeignete Produkte entgegen ihrer Beschaffenheit per Post versendet werden.

Frische Produkte dürfen für den Versand tiefgekühlt werden, wenn:

  • das Produkt grundsätzlich zum Einfrieren geeignet ist;

  • dadurch kein wesentlicher Qualitätsverlust entsteht;

  • die Produktinformation oder Kennzeichnung auf die zwischenzeitliche Tiefkühlung hinweist.

6.4 Sonderlieferungen

Individuelle Lieferungen ausserhalb der regulären Liefergebiete, Lieferzeiten oder Liefertage erfolgen nur nach Vereinbarung.

Die Lieferkosten und Bedingungen werden dem Kunden vor der Durchführung mitgeteilt.

7. Postversand und Kühlgarantie

7.1 Versandgebiet und Versandkosten

Der Postversand ist innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein möglich.

Der Mindestbestellwert für den Postversand beträgt CHF 70.00.

Für den Postversand gelten folgende Versandkosten:

  • Bestellungen zwischen CHF 70.00 und CHF 149.95: CHF 30.00;

  • Bestellungen zwischen CHF 150.00 und CHF 249.95: CHF 20.00;

  • Bestellungen ab CHF 250.00: kostenloser Versand.

Abweichende Versandkosten können im Rahmen von Aktionen oder individuellen Vereinbarungen gelten.

7.2 Verpackung und Kühlgarantie

TAMIKA AG legt grossen Wert darauf, dass die Bestellung sicher, tiefgekühlt und in einwandfreiem Zustand beim Kunden eintrifft.

Die Produkte werden in einer speziell für den Versand von Tiefkühlwaren vorgesehenen Isolierverpackung versendet. Die Isolierung besteht aus recycelbarem Papier und kann grundsätzlich über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

Zur Sicherung der Kühlkette wird jeder Sendung eine auf die Warenmenge und die vorgesehene Transportdauer abgestimmte Menge Trockeneis beziehungsweise ein anderes geeignetes Kühlmittel beigelegt.

TAMIKA AG garantiert eine tiefgekühlte beziehungsweise ausreichend gekühlte Lieferung, bei der die Produkte sicher gelagert und bestimmungsgemäss verwendet werden können.

Sollte eine Sendung aufgrund einer Verzögerung, Fehlleitung oder Beschädigung während des Transports nicht in einwandfreiem Zustand eintreffen, unterstützt TAMIKA AG den Kunden bei der Schadenabklärung und prüft eine kostenlose Ersatzlieferung, eine Gutschrift oder eine Rückerstattung der nachweislich betroffenen Produkte.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden unverzüglich gemeldet und durch geeignete Fotos sowie die erforderlichen Angaben dokumentiert wird.

Produkte, die vollständig aufgetaut, deutlich erwärmt oder nicht mehr ausreichend gekühlt sind, dürfen nicht erneut eingefroren werden.

Bestehen Zweifel an der Lebensmittelsicherheit, dürfen die betroffenen Produkte nicht konsumiert werden.

7.3 Versand und Zustellung

Der Versand erfolgt in der Regel mit PostPac Priority oder einer vergleichbaren Versandart.

Die Zustellung erfolgt bei einem planmässigen Transport in der Regel am nächsten Werktag. Die angegebene Lieferzeit stellt jedoch keine uneingeschränkte Garantie des Versanddienstleisters dar.

Da es sich um tiefgekühlte beziehungsweise verderbliche Lebensmittel handelt, ist eine Zustellung ohne Unterschrift vorgesehen. Dadurch soll vermieden werden, dass die Sendung bei Abwesenheit des Kunden an den Versanddienstleister zurückgeht und erst an einem späteren Tag abgeholt oder erneut zugestellt werden kann.

Sendungen können daher ohne Unterschrift zugestellt und an einem geeigneten Ort bei der angegebenen Lieferadresse deponiert werden, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend ist.

Als geeigneter Ort gilt insbesondere der Hauseingang, der Ablagekasten, ein vereinbarter Ablageort oder ein anderer üblicher und zugänglicher Ort bei der angegebenen Lieferadresse.

Der Kunde erklärt sich mit dieser Zustellart einverstanden.

Der Kunde ist verpflichtet:

  • die Sendungsverfolgung am vorgesehenen Zustelltag regelmässig zu kontrollieren;

  • sicherzustellen, dass die Sendung an der angegebenen Lieferadresse zugestellt oder deponiert werden kann;

  • das Paket nach der Zustellung möglichst zeitnah entgegenzunehmen und zu öffnen;

  • die tiefgekühlten Produkte unverzüglich bei mindestens –18 °C zu lagern.

Nach der ordnungsgemässen Zustellung beziehungsweise Deponierung ist der Kunde für die zeitnahe Entgegennahme und sachgerechte Lagerung verantwortlich.

Bei Unklarheiten, einer verspäteten Zustellung, einer beschädigten Verpackung oder Anzeichen einer möglichen Unterbrechung der Kühlkette gelten die Bestimmungen zu Mängeln, Transportschäden und verspäteter Zustellung.

7.4 Lieferadresse

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine richtige und vollständige Lieferadresse anzugeben und sicherzustellen, dass die Sendung an der angegebenen Adresse zugestellt oder ordnungsgemäss deponiert werden kann.

Bei Lieferungen an Firmen-, Büro- oder Sammeladressen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Sendung während der üblichen Zustellzeiten entgegengenommen oder nach der Zustellung zeitnah abgeholt werden kann.

Kann eine Sendung aufgrund einer falschen oder unvollständigen Lieferadresse, eines fehlenden Zugangs zum Gebäude, einer ungerechtfertigten Annahmeverweigerung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zugestellt werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.

Dasselbe gilt, wenn eine ordnungsgemäss zugestellte oder deponierte Sendung nicht zeitnah entgegengenommen und sachgerecht gekühlt wird.

Kann eine Sendung aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben nicht zugestellt werden oder wird sie an TAMIKA AG zurückgesendet, trägt der Kunde insbesondere:

  • die Rücksendekosten des Versanddienstleisters;

  • die Kosten einer erneuten Zustellung;

  • erforderliche Kosten für eine neue Kühl- oder Isolierverpackung;

  • weitere tatsächlich entstandene Zusatzkosten.

Bei tiefgekühlten oder verderblichen Produkten besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Ersatzlieferung oder Rückerstattung, wenn die fehlgeschlagene Zustellung vom Kunden verursacht wurde und die zurückgesendete Ware aufgrund der unterbrochenen Kühlkette nicht mehr verwendet oder verkauft werden kann.

7.5 Geschäftskunden

Handelt der Kunde im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, erfolgt die Lieferung im gesetzlich zulässigen Umfang auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware.

Der Übergabe an den Kunden steht es gleich, wenn sich der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäss angebotenen Lieferung in Verzug befindet oder die Zustellung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht erfolgen kann.

7.6 Prüfung der Lieferung, Mängel und Transportschäden

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und den Zustand der Produkte zu kontrollieren.

Offensichtliche Mängel, verspätete Zustellungen, beschädigte Verpackungen, fehlende Produkte oder Anzeichen einer möglichen Unterbrechung der Kühlkette sind TAMIKA AG unverzüglich, möglichst noch am Tag der Zustellung und nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden, mitzuteilen.

Verdeckte Mängel, die bei der ersten Kontrolle nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.

Die Schadenmeldung muss nach Möglichkeit folgende Angaben und Nachweise enthalten:

  • Bestellnummer und Sendungsnummer;

  • Datum und ungefähre Uhrzeit der Zustellung;

  • Fotos der ungeöffneten Versandverpackung;

  • Fotos der geöffneten Verpackung, der Isolierung und der Kühlmittel;

  • Fotos der betroffenen Produkte und Produktetiketten;

  • eine kurze Beschreibung des Zustands der Produkte;

  • soweit möglich, ein Foto der gemessenen Produkttemperatur.

Die Versandverpackung, die Isolierung, vorhandene Kühlmittel und die betroffenen Produkte sind bis zum Abschluss der ersten Abklärung aufzubewahren, sofern dies hygienisch zumutbar ist.

TAMIKA AG unterstützt den Kunden bei der Abklärung mit dem Versanddienstleister und kann als Absenderin insbesondere eine Nachforschung oder Schadenmeldung einreichen.

Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden selbstständig beim Versanddienstleister oder bei dessen Versicherung anzumelden, sofern TAMIKA AG ihn nicht ausdrücklich darum bittet.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Schadenabklärung mitzuwirken und die erforderlichen Informationen, Fotos, Dokumente und Bestätigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Soweit dies für die Bearbeitung erforderlich ist, kann TAMIKA AG den Kunden auffordern, die Verpackung und die betroffenen Produkte bei einer Filiale des Versanddienstleisters oder einer anderen zuständigen Prüfstelle vorzuweisen.

Ergibt die Prüfung, dass Produkte aufgrund einer verspäteten Zustellung, eines Transportschadens oder einer Unterbrechung der Kühlkette verdorben, nicht mehr sicher konsumierbar oder erheblich beeinträchtigt sind, kann TAMIKA AG nach Prüfung des Einzelfalls insbesondere:

  • die nachweislich betroffenen Produkte kostenlos erneut versenden;

  • eine Ersatzlieferung zusammen mit einer späteren Bestellung vornehmen;

  • eine Gutschrift ausstellen;

  • den Kaufpreis der nachweislich betroffenen Produkte zurückerstatten.

TAMIKA AG entscheidet unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Schadens, der Warenverfügbarkeit und der Verhältnismässigkeit über die geeignete Form der Ersatzleistung.

Eine verspätete Zustellung allein begründet keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung, sofern die Produkte weiterhin ausreichend gekühlt, sicher konsumierbar und qualitativ einwandfrei sind.

Eine Ersatzleistung setzt eine rechtzeitige Meldung, eine ausreichende Dokumentation und die erforderliche Mitwirkung des Kunden voraus.

Eine doppelte Entschädigung durch TAMIKA AG, den Versanddienstleister, eine Versicherung oder einen anderen Dritten ist ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

7.7 Als zugestellt erfasste, aber nicht erhaltene Sendungen

Wird eine Sendung in der Sendungsverfolgung als zugestellt oder deponiert ausgewiesen, vom Kunden jedoch tatsächlich nicht aufgefunden, ist TAMIKA AG unverzüglich, möglichst noch am Tag der angeblichen Zustellung, darüber zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Meldung die üblichen möglichen Zustellorte zu kontrollieren. Dazu gehören insbesondere:

  • Hauseingang;

  • Brief- oder Ablagekasten;

  • Treppenhaus;

  • vereinbarter Ablageort;

  • Garage oder Nebeneingang;

  • Empfang beziehungsweise Rezeption;

  • Haushaltsmitglieder;

  • Nachbarn;

  • andere zur Entgegennahme berechtigte Personen.

Kann die Sendung nicht aufgefunden werden, hat der Kunde TAMIKA AG schriftlich zu bestätigen, dass er die Sendung trotz der vorgenommenen Abklärungen nicht erhalten hat.

Die Meldung muss nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:

  • Bestellnummer und Sendungsnummer;

  • Bestätigung der angegebenen Lieferadresse;

  • Datum und ungefähre Uhrzeit der angeblichen Zustellung;

  • Beschreibung der bereits kontrollierten Zustellorte;

  • soweit vorhanden, Screenshots der Sendungsverfolgung oder Zustellbenachrichtigung.

TAMIKA AG prüft die Angaben und kann als Absenderin beim Versanddienstleister eine Nachforschung oder Schadenmeldung einreichen sowie verfügbare Zustellnachweise anfordern.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abklärung mitzuwirken und die erforderlichen Informationen und Bestätigungen zur Verfügung zu stellen.

Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Sendung nicht ordnungsgemäss, an einer falschen Adresse oder an einem nicht vorgesehenen Ort zugestellt wurde, prüft TAMIKA AG nach den Umständen des Einzelfalls:

  • eine kostenlose Ersatzlieferung;

  • eine Gutschrift;

  • eine Rückerstattung der nicht erhaltenen Produkte.

Wurde die Sendung nachweislich korrekt an der angegebenen Lieferadresse, in einem dafür vorgesehenen Ablagekasten oder an einem vom Kunden bestimmten beziehungsweise genehmigten Ablageort zugestellt, haftet TAMIKA AG grundsätzlich nicht für einen nach der ordnungsgemässen Zustellung erfolgten Verlust oder Diebstahl, soweit gesetzlich zulässig.

Bestehen berechtigte Zweifel an der ordnungsgemässen Zustellung, unterstützt TAMIKA AG den Kunden bei der Abklärung mit dem Versanddienstleister.

Eine Ersatzleistung setzt voraus, dass der Kunde den Vorfall unverzüglich meldet, die Nichtzustellung schriftlich bestätigt und bei der Abklärung vollständig mitwirkt.

Eine doppelte Entschädigung durch TAMIKA AG, den Versanddienstleister, eine Versicherung oder einen anderen Dritten ist ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

7.8 Sicherheitshinweise zum Trockeneis

Die der Sendung beigefügten Sicherheitshinweise zum Umgang mit Trockeneis sind zwingend zu beachten.

Trockeneis darf:

  • nicht mit blossen Händen berührt werden;

  • nicht konsumiert werden;

  • nicht in vollständig geschlossenen Behältern aufbewahrt werden.

Die Verpackung ist in einem gut belüfteten Raum zu öffnen. Kinder und Tiere sind vom Trockeneis fernzuhalten.

8. Rückgabe und Umtausch

In der Schweiz besteht kein allgemeines freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfrei gelieferte Waren.

Für verderbliche, frische, gekühlte und tiefgekühlte Lebensmittel besteht grundsätzlich kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht, wenn die Produkte ordnungsgemäss und vertragsgemäss geliefert wurden.

Dies gilt insbesondere, weil nach der Übergabe beziehungsweise Zustellung nicht zuverlässig überprüft werden kann, ob die erforderlichen Lager- und Kühlbedingungen durchgehend eingehalten wurden.

Eine Rückgabe oder ein Umtausch kann nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit TAMIKA AG ausnahmsweise akzeptiert werden.

Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen beziehungsweise begründen keinen Anspruch auf Erstattung.

Bei einer freiwillig akzeptierten Rücksendung:

  • trägt der Kunde die Kosten und das Risiko der Rücksendung;

  • ist die Rücksendung vom Kunden selbst zu organisieren;

  • kann TAMIKA AG die tatsächlich entstandenen Versand-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten abziehen;

  • kann die Erstattung in Form eines Wertgutscheins erfolgen.

Für mangelhafte, beschädigte, falsch gelieferte oder aufgrund einer Transportstörung beeinträchtigte Produkte gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 7.6.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

9. Zahlungsverzug

Diese Bestimmungen gelten insbesondere für:

  • Barzahlung bei Lieferung;

  • Bestellungen auf Rechnung;

  • Geschäftskunden;

  • individuell vereinbarte spätere Zahlungen.

Falls bei der Zahlungsart „Barzahlung bei Lieferung“ keine Zahlung erfolgt, kann TAMIKA AG dem Kunden nachträglich eine Rechnung oder QR-Rechnung mit Zahlungsfrist zustellen.

Bei Bestellungen auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.

Erfolgt die vereinbarte Zahlung bei Lieferung nicht und muss TAMIKA AG nachträglich eine Rechnung, Zahlungsaufforderung oder andere administrative Unterlagen erstellen, kann ein Bearbeitungszuschlag von 10 % des offenen Rechnungsbetrags, mindestens jedoch CHF 20.00, erhoben werden.

Der Bearbeitungszuschlag dient der Abgeltung des zusätzlichen administrativen Aufwands, der dadurch entsteht, dass die vereinbarte Zahlung trotz erfolgter Lieferung nicht geleistet wurde.

Der Zuschlag wird nicht erhoben, wenn der Kunde die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat oder nachweist, dass kein beziehungsweise ein wesentlich geringerer zusätzlicher Aufwand entstanden ist.

Bei Ausbleiben der Zahlung kann folgendes Mahnverfahren durchgeführt werden:

  • Zahlungserinnerung: kostenlos;

  • erste Mahnung: CHF 10.00 Mahngebühr;

  • zweite Mahnung: CHF 30.00 Mahngebühr.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Kunde einen Verzugszins in gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Höhe.

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann TAMIKA AG insbesondere:

  • die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben;

  • ein Betreibungsverfahren nach dem Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht einleiten;

  • die Forderung gerichtlich geltend machen;

  • weitere Bestellungen ablehnen oder nur gegen Vorauszahlung annehmen.

Der Kunde trägt die gesetzlich geschuldeten und tatsächlich entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung, Betreibung oder des Inkassos.

10. Catering und Verpflegungsleistungen

10.1 Angebot und Vertragsabschluss

Für Catering- und Verpflegungsleistungen gelten zusätzlich die jeweilige Offerte, Auftragsbestätigung und individuelle Vereinbarungen.

Ein Cateringvertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte beziehungsweise der schriftlichen Auftragsbestätigung durch TAMIKA AG zustande.

Bei Widersprüchen gehen individuell schriftlich vereinbarte Bestimmungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

10.2 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Catering-Leistungen erfolgt grundsätzlich per Rechnung im Voraus.

Der vereinbarte Betrag muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei TAMIKA AG eingegangen sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

TAMIKA AG kann die Durchführung der Leistung von der rechtzeitigen Zahlung abhängig machen.

Nach Abschluss der Veranstaltung kann eine Schlussabrechnung erstellt werden.

Überzahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Schlussabrechnung zurückerstattet. Nachforderungen sind innerhalb der auf der Schlussrechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

10.3 Stornierungsbedingungen

Nach schriftlicher Bestätigung der Offerte gelten für eine Stornierung durch den Kunden folgende Stornogebühren:

  • bei einer Stornierung mehr als 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises;

  • bei einer Stornierung zwischen 30 und 8 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises;

  • bei einer Stornierung 7 oder weniger Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Bereits geleistete Zahlungen werden mit der geschuldeten Stornogebühr verrechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TAMIKA AG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

TAMIKA AG ist berechtigt, nachweislich bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Zusatzkosten in Rechnung zu stellen, soweit diese nicht bereits durch die Stornogebühr gedeckt sind.

10.4 Änderungen der Teilnehmerzahl und Menüauswahl

Änderungen der Teilnehmerzahl, Menüauswahl, Lieferzeit oder anderer wesentlicher Auftragsbestandteile müssen spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.

Spätere Reduktionen können nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden. Massgeblich für die Berechnung ist in diesem Fall grundsätzlich die zuletzt fristgerecht bestätigte Teilnehmerzahl beziehungsweise Bestellmenge.

Kurzfristige Erhöhungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt und zusätzlich berechnet.

10.5 Kaution für Mehrwegverpackungen und GN-Behälter

Für bestimmte wiederverwendbare Behältnisse, insbesondere Mehrwegverpackungen, Transportboxen und GN-Behälter, kann TAMIKA AG eine Kaution erheben.

Die Höhe der Kaution wird in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Die Kaution wird nach Rückgabe beziehungsweise Abholung der vollständigen und unbeschädigten Behälter zurückerstattet.

Bei fehlenden, stark verschmutzten oder beschädigten Behältern kann TAMIKA AG die Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten mit der Kaution verrechnen.

11. Haftung

TAMIKA AG haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

TAMIKA AG haftet insbesondere nicht für Schäden oder Qualitätsverluste, die entstehen durch:

  • falsche oder unvollständige Lieferangaben des Kunden;

  • verspätete Entgegennahme einer ordnungsgemäss zugestellten Bestellung;

  • unsachgemässe Lagerung nach der Übergabe oder Zustellung;

  • Unterbrechung der Kühlkette nach der ordnungsgemässen Übergabe;

  • Nichtbeachtung der Zubereitungs-, Lager- oder Sicherheitshinweise;

  • Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von TAMIKA AG, soweit TAMIKA AG ihre vertraglichen Pflichten ordnungsgemäss erfüllt hat.

Die Bestimmungen über Kühlgarantie, Transportschäden, verspätete Zustellungen und nicht erhaltene Sendungen bleiben vorbehalten.

TAMIKA AG übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website.

TAMIKA AG haftet nicht für technische Störungen, Viren, Ausfälle von Drittanbietern oder andere Beeinträchtigungen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

12. Produktinformationen

TAMIKA AG bemüht sich, Produktbeschreibungen, Bilder, Zutaten, Allergene, Gewichte, Preise und Verfügbarkeiten korrekt darzustellen.

Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht, Dekoration oder Aussehen können bei handwerklich hergestellten Lebensmitteln auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Produktbilder können Serviervorschläge darstellen. Abgebildete Dekorationen, Saucen, Beilagen oder Geschirr sind nur Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Allergien oder Unverträglichkeiten die Produktinformationen und Zutatenangaben sorgfältig zu prüfen und TAMIKA AG bei Unklarheiten vor der Bestellung zu kontaktieren.

13. Datenschutz

Für die Bearbeitung personenbezogener Daten gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung von TAMIKA AG.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

Für Konsumenten gelten die gesetzlich zwingenden Gerichtsstände.

Für Geschäftskunden und andere Kunden, bei denen eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Sitz der TAMIKA AG Gerichtsstand.

TAMIKA AG ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Kunden geltend zu machen.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Soweit rechtlich zulässig, soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.